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Gesamtbewertung4.0
28.07.2015 | 14:49 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Die Erstattung der verauslagten Arztrechnungen erfolgt meist zügig und ohne Beanstandung. Bei Tarifänderung wird stets auf eine Umstellung hingewiesen und Vorschläge unterbreitet.
Die Erstattung der verauslagten Arztrechnungen erfolgt meist zügig und ohne Beanstandung. Bei Tarifänderung wird stets auf eine Umstellung hingewiesen und Vorschläge unterbreitet.
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Ja