Die eingereichten Rechnungen werden umgehend erstattet. In Einzelfällen wird zunächst pauschal erstattet und nach angeforderter spezifizierter Rechnung erfolgt ein Differenzausgleich. Bei Zahnbehandlungen, z.B. Implantat wird nicht auf einem Kostenvoranschlag bestanden.
Die eingereichten Rechnungen werden umgehend erstattet. In Einzelfällen wird zunächst pauschal erstattet und nach angeforderter spezifizierter Rechnung erfolgt ein Differenzausgleich. Bei Zahnbehandlungen, z.B. Implantat wird nicht auf einem Kostenvoranschlag bestanden.