Die Erstattung meiner Behandlungskosten nach einem Verkehrsunfall erfolgte erst nach schriftlicher Aufforderung durch mich. Hier hätte ich mir erst die normale (zügige) Erstattung wie sonst erwartet und im Anschluss den notwendigen Papierkrieg, damit die DKV die gegnerische Versicherung in Regress nehmen kann!
Die Erstattung meiner Behandlungskosten nach einem Verkehrsunfall erfolgte erst nach schriftlicher Aufforderung durch mich. Hier hätte ich mir erst die normale (zügige) Erstattung wie sonst erwartet und im Anschluss den notwendigen Papierkrieg, damit die DKV die gegnerische Versicherung in Regress nehmen kann!