| 21.08.2019 | 14:54 Uhr ![]() diesmal Erstattung eingereichier Arzt Rechnung in kurzer Zeit. Negativ: 1.Verweigerung der Erstattung nicht verschreibungspflichtiger Medikamente trotz ärztlichem Rezepts und Begründung des Arztes, Sondergenehmigung estrem schwierig, auch im Fall von ASS 100 (***).
2. Sonderfall - daher ausführliche Darstellung: Verweigerung der Erstattung einer Anziehhilfe für Kompresseionsstrümpfe trotz Rezept. Ablehnung:
Anziehhilfe ist bei den erstattungsfähigen Hilfsmitteln nicht aufgeführt und gehört nicht zu den angefürten „orthopädischen Rumpf, Arm- und Beinstützapparate“
Dass es dem Probanden unmöglich ist ,den Kompressionsstrumpf allein, ohne Ünterstützung und ohne mechanische Anziehhilfe, anzuziehen, zumal täglich, über 80-jährig und mit 40 Grad Körperbehinderung, spielt keine Rolle.
„Anziehhilfe ist in der Liste der genehmigungsfähigen Hillfsmittel nicht aufgeführt, daher nicht genehmigungsfähig, wenn er sie braucht, muß er sie selbst bezahlen“ es handelt sich um ***
Gespräch mit der ***: Identische Situation – 1. Anziehhilfe muß vom Arzt vrordnet sein, 2. Anziehilfe muß bei den Hilsmitteln der KK gelistet sein – ist es nicht ! Ausweg: Arzt muß täglichen Pflegedienst als Anziehhilfe verordnen oder mech. Anziehhilfe mu ß vom Medizinischen Dienst begutachtet und verordnet werden.
Anruf bei ***: Ist nur für Gesitzliche Krankenkassen zuständig, nicht für Privatkassen,
Anziehhilfe muß von *** bei *** geordert werden, keine Aussage, ob das bisher irgendwann, irgendwo geschehen ist. diesmal Erstattung eingereichier Arzt Rechnung in kurzer Zeit. Negativ: 1.Verweigerung der Erstattung nicht verschreibungspflichtiger Medikamente trotz ärztlichem Rezepts und Begründung des Arztes, Sondergenehmigung estrem schwierig, auch im Fall von ASS 100 (***).
2. Sonderfall - daher ausführliche Darstellung: Verweigerung der Erstattung einer Anziehhilfe für Kompresseionsstrümpfe trotz Rezept. Ablehnung:
Anziehhilfe ist bei den erstattungsfähigen Hilfsmitteln nicht aufgeführt und gehört nicht zu den angefürten „orthopädischen Rumpf, Arm- und Beinstützapparate“
Dass es dem Probanden unmöglich ist ,den Kompressionsstrumpf allein, ohne Ünterstützung und ohne mechanische Anziehhilfe, anzuziehen, zumal täglich, über 80-jährig und mit 40 Grad Körperbehinderung, spielt keine Rolle.
„Anziehhilfe ist in der Liste der genehmigungsfähigen Hillfsmittel nicht aufgeführt, daher nicht genehmigungsfähig, wenn er sie braucht, muß er sie selbst bezahlen“ es handelt sich um ***
Gespräch mit der ***: Identische Situation – 1. Anziehhilfe muß vom Arzt vrordnet sein, 2. Anziehilfe muß bei den Hilsmitteln der KK gelistet sein – ist es nicht ! Ausweg: Arzt muß täglichen Pflegedienst als Anziehhilfe verordnen oder mech. Anziehhilfe mu ß vom Medizinischen Dienst begutachtet und verordnet werden.
Anruf bei ***: Ist nur für Gesitzliche Krankenkassen zuständig, nicht für Privatkassen,
Anziehhilfe muß von *** bei *** geordert werden, keine Aussage, ob das bisher irgendwann, irgendwo geschehen ist. Würde Bank weiterempfehlen Ja |