Bisherige Inanspruchnahmen der Versicherung aufgrund
ärztlcher Eingriffe bei Krankenhausaufenthalte
sind nach Rechnungseinreichung prompt erledigt und
nach Markierung der Kontendaten zwecks Überweisung
der jeweiligen Rechnung an die Verrechnungsstellen
gereglelt worden.
Bisherige Inanspruchnahmen der Versicherung aufgrund
ärztlcher Eingriffe bei Krankenhausaufenthalte
sind nach Rechnungseinreichung prompt erledigt und
nach Markierung der Kontendaten zwecks Überweisung
der jeweiligen Rechnung an die Verrechnungsstellen
gereglelt worden.