- wenn bei einem Antrag auf eine evtl. Leistung aus der Pflegeversicherung auf die Begründung resp. Ablehnung einer Leistung gar nicht eingegangen wird und zum andern die Reaktion auf den Antrag über sechs Wochen dauert, ist dies sicher sehr unbefriedigend und der DKV nicht zuträglich
- wenn bei einem Antrag auf eine evtl. Leistung aus der Pflegeversicherung auf die Begründung resp. Ablehnung einer Leistung gar nicht eingegangen wird und zum andern die Reaktion auf den Antrag über sechs Wochen dauert, ist dies sicher sehr unbefriedigend und der DKV nicht zuträglich