Wenn auch nach einer stationären Behandlung die Rechnungen der behandelnden Ärzte in großen Zeitabständen "eintrudeln", so erfolgt nach Weitergabe an die DKV die Abrechnung unverzüglich.
Wenn auch nach einer stationären Behandlung die Rechnungen der behandelnden Ärzte in großen Zeitabständen "eintrudeln", so erfolgt nach Weitergabe an die DKV die Abrechnung unverzüglich.