Nach einem Armbruch wurde zunächst die Kostenerstattung für den Krankentransport (Gebührenbescheid der Feuerwehr) mit der Begründung abgelehnt, es fehle die Diagnose. Dies obwohl die Krankenhausrechnung längst abgewickelt, also bekannt war, wozu der Krankentransport diente. Statt Ablehnung bitte in solchen offenkundigen Fällen kurz telefonisch nachfragen.
Nach einem Armbruch wurde zunächst die Kostenerstattung für den Krankentransport (Gebührenbescheid der Feuerwehr) mit der Begründung abgelehnt, es fehle die Diagnose. Dies obwohl die Krankenhausrechnung längst abgewickelt, also bekannt war, wozu der Krankentransport diente. Statt Ablehnung bitte in solchen offenkundigen Fällen kurz telefonisch nachfragen.