Bei der erforderlichen Inanspruchnahme einer Leistung im Urlaub fehlte die ärztliche Verordnung. Diese wurde durch einen heimischen Arzt im Nachhinein bestätigt. Die Leistung wurde von der DKV anerkannt, allerdings nur in Höhe der DKV Sätze. 40% der Kosten muss ich selbst tragen. Ob die von der DKV anerkannten Sätze leistungsgerecht sind, kann ich nicht beurteilen. Auf jeden Fall sind sie nicht immer verhandelbar.
Bei der erforderlichen Inanspruchnahme einer Leistung im Urlaub fehlte die ärztliche Verordnung. Diese wurde durch einen heimischen Arzt im Nachhinein bestätigt. Die Leistung wurde von der DKV anerkannt, allerdings nur in Höhe der DKV Sätze. 40% der Kosten muss ich selbst tragen. Ob die von der DKV anerkannten Sätze leistungsgerecht sind, kann ich nicht beurteilen. Auf jeden Fall sind sie nicht immer verhandelbar.