Bis auf das frühe erscheinen eines DKV-Leistungssachbearbeiters schon nach circa 4 Wochen war alles sehr gut.
Im Falle einer Sprunggelenksverletzung wäre ein späterer Besuch nachvollziehbarer gewesen, vielleicht 6-8 Wochen nach Erkrankung.
Bis auf das frühe erscheinen eines DKV-Leistungssachbearbeiters schon nach circa 4 Wochen war alles sehr gut.
Im Falle einer Sprunggelenksverletzung wäre ein späterer Besuch nachvollziehbarer gewesen, vielleicht 6-8 Wochen nach Erkrankung.