Während die Beihilfe nur immer einen Teil der Behandlungskosten übernimmt (und zwar nur einen kleinen), ist die DKV sehr großzügig und uinkompliziert bei der Erstattung von Arztrechnungen.
Während die Beihilfe nur immer einen Teil der Behandlungskosten übernimmt (und zwar nur einen kleinen), ist die DKV sehr großzügig und uinkompliziert bei der Erstattung von Arztrechnungen.