Die Erstattung wurde mit Beitragsforderungen verrechnet, die bereits mit der Leistungsabrechnung vom 06.09.2017 und der Überweisung des Differenzbetrages bereits beglichen wurden.
Daher unverständlich, warum der Erstattungsbetrag nicht überwiesen wurde.
Die Erstattung wurde mit Beitragsforderungen verrechnet, die bereits mit der Leistungsabrechnung vom 06.09.2017 und der Überweisung des Differenzbetrages bereits beglichen wurden.
Daher unverständlich, warum der Erstattungsbetrag nicht überwiesen wurde.