| 22.10.2021 | 10:09 Uhr ![]() Als erste Rechnung zu einer Implantatbehandlung habe ich die des Anästhesisten für den Tiefschlaf eingereicht. Eine Kostenbeteiligung lehnt die DKV lehnt die DKV ab mit der Begründung, Aufwendungen für ambulante Heilbehandlungen seien nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes. Vermutlich findet sich dafür eine Klausel im Kleingedruckten. Jetzt bin ich gespannt, wie es sich den weiteren Rechnungen verhält, weil ja die gesamte Behandlung ambulant erfolgt ist bzw. erfolgen wird. Die Werbeaussage der DKV, sie übernehme Kosten für Zahnersatz trifft jedenfalls jetzt schon nicht zu. Als erste Rechnung zu einer Implantatbehandlung habe ich die des Anästhesisten für den Tiefschlaf eingereicht. Eine Kostenbeteiligung lehnt die DKV lehnt die DKV ab mit der Begründung, Aufwendungen für ambulante Heilbehandlungen seien nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes. Vermutlich findet sich dafür eine Klausel im Kleingedruckten. Jetzt bin ich gespannt, wie es sich den weiteren Rechnungen verhält, weil ja die gesamte Behandlung ambulant erfolgt ist bzw. erfolgen wird. Die Werbeaussage der DKV, sie übernehme Kosten für Zahnersatz trifft jedenfalls jetzt schon nicht zu. Würde Bank weiterempfehlen Nein |