| 10.04.2020 | 22:29 Uhr ![]() Die DKV hat die Kosten für meine Zahnarztrechnung bis auf einen geringen zweistelligen Euro-Betrag nicht
vollständig übernommen, da ein Steigerungsfaktor bei der GOÄ Nr. *** unzulässig angewandt sei. Daraufhin habe ich dies bei der Abrechnungsstelle meines Zahnarztes reklamiert. Es ergab sich ein
Schriftwechsel zwischen Abrechnungsstelle und DKV mit umfassender gebührenrechtlicher Diskussion. Nach einem klärenden Telefongespräch
habe ich von der DKV eine Nacherstattung aus Kulanz erhalten.
Ich vergebe vier Sterne für diese am Ende kundenfreundliche Lösung.
Noch ein Hinweis: Ihr Bewertungsportal und die Seite mit den Kundenbewertungen wird bei mir nicht von allen Internet-Browsern korrekt angezeigt. Die DKV hat die Kosten für meine Zahnarztrechnung bis auf einen geringen zweistelligen Euro-Betrag nicht
vollständig übernommen, da ein Steigerungsfaktor bei der GOÄ Nr. *** unzulässig angewandt sei. Daraufhin habe ich dies bei der Abrechnungsstelle meines Zahnarztes reklamiert. Es ergab sich ein
Schriftwechsel zwischen Abrechnungsstelle und DKV mit umfassender gebührenrechtlicher Diskussion. Nach einem klärenden Telefongespräch
habe ich von der DKV eine Nacherstattung aus Kulanz erhalten.
Ich vergebe vier Sterne für diese am Ende kundenfreundliche Lösung.
Noch ein Hinweis: Ihr Bewertungsportal und die Seite mit den Kundenbewertungen wird bei mir nicht von allen Internet-Browsern korrekt angezeigt. Würde Bank weiterempfehlen Ja |