Trotz ärztlicher Einweisung und Übernahme durch die Beihilfe wurde nach AKTENLAGE entschieden, dass ein Klinikaufenthalt nicht erforderlich ist und die Kosten NICHT übernommen werden.
Trotz ärztlicher Einweisung und Übernahme durch die Beihilfe wurde nach AKTENLAGE entschieden, dass ein Klinikaufenthalt nicht erforderlich ist und die Kosten NICHT übernommen werden.