Ich habe meine Krankenversicherung noch nicht in Anspruch genommen. Die Beurteilung kann ich erst nach der ersten Regulierung meiner zu erwartenden Zahnarzt-Rechnung vornehmen.
Ich habe meine Krankenversicherung noch nicht in Anspruch genommen. Die Beurteilung kann ich erst nach der ersten Regulierung meiner zu erwartenden Zahnarzt-Rechnung vornehmen.