Unkomplizierte Erstattung der Rechnungen. Falls der Versicherte in die Schweiz zieht, zahlt er zwar die Beiträge, hat jedoch keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen, keine Kulanz.
Unkomplizierte Erstattung der Rechnungen. Falls der Versicherte in die Schweiz zieht, zahlt er zwar die Beiträge, hat jedoch keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen, keine Kulanz.