Ich wurde umfassend zu meinem Anliegen aufgeklärt und alle Fragen in Ruhe beantwortet.
Punkt 3 kann ich erst beantworten, wenn mein Vorgang abgeschlossen ist.
Ich wurde umfassend zu meinem Anliegen aufgeklärt und alle Fragen in Ruhe beantwortet.
Punkt 3 kann ich erst beantworten, wenn mein Vorgang abgeschlossen ist.