Die Erstattung des Versicherungsanteils aus den eingereichten Rechnungen erfolgt immer sehr zeitnah und ohne größere Komplikationen. So muss bei der Bezahlung der jeweiligen Rechnung an den behandelnden Zahnarzt der Patient nicht lange in Vorleistung treten.
Die Erstattung des Versicherungsanteils aus den eingereichten Rechnungen erfolgt immer sehr zeitnah und ohne größere Komplikationen. So muss bei der Bezahlung der jeweiligen Rechnung an den behandelnden Zahnarzt der Patient nicht lange in Vorleistung treten.