Für die Versicherung ist beim einreichen der Rechnung,anders als es suggeriert wird, nicht das Datum der Rechnung bzw der Dienstleistung relevant sondern das Datum an dem die Behandlung empfohlen wurde.
Für die Versicherung ist beim einreichen der Rechnung,anders als es suggeriert wird, nicht das Datum der Rechnung bzw der Dienstleistung relevant sondern das Datum an dem die Behandlung empfohlen wurde.