Obwohl die Versicherungszusage schon für begonnene Zahnbehandlungen beworben wird, muss der Versicherungsnehmer viel Aufwand treiben und Nachweis führen, wann die Behandlung begonnen wurde. Das widerspricht der Werbeaussage.
Obwohl die Versicherungszusage schon für begonnene Zahnbehandlungen beworben wird, muss der Versicherungsnehmer viel Aufwand treiben und Nachweis führen, wann die Behandlung begonnen wurde. Das widerspricht der Werbeaussage.