Nach anfangs Schwierigkeiten, habe ich mich von Ihrer Zuverlässigkeit überzeugen können.
Bei Auszahlungen nach einem Todesfall sollten Sie niemals, die Versicherungssumme einfach an Fremde Menschen auszahlen, wenn es Familienmitglieder gibt im 1. Grad gibt. Die Erbberechtigt sind.
Nach anfangs Schwierigkeiten, habe ich mich von Ihrer Zuverlässigkeit überzeugen können.
Bei Auszahlungen nach einem Todesfall sollten Sie niemals, die Versicherungssumme einfach an Fremde Menschen auszahlen, wenn es Familienmitglieder gibt im 1. Grad gibt. Die Erbberechtigt sind.