Die vertraglich vereinbarten Leistungen wurden im vollem
Umfang erbracht. Ob eine Versicherung gut oder schlecht ist, erkennt man erst bei einem Leistungsfall.
Die vertraglich vereinbarten Leistungen wurden im vollem
Umfang erbracht. Ob eine Versicherung gut oder schlecht ist, erkennt man erst bei einem Leistungsfall.