Warum muss der ZA die Notwendigkeit noch bestätigen, wenn die ges.KK den Festzuschuss schon genehmigt hat? Meines Erachtens ist das unnötiger "Papierkrieg".
Ansonsten hat alles gut geklappt, incl. die Überweisung.
Warum muss der ZA die Notwendigkeit noch bestätigen, wenn die ges.KK den Festzuschuss schon genehmigt hat? Meines Erachtens ist das unnötiger "Papierkrieg".
Ansonsten hat alles gut geklappt, incl. die Überweisung.