Skip to main content
Service, Beratung & Support
Banking & Prozesse
Gesamtbewertung2.0
14.01.2017 | 11:39 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Versicherungsbeginn laut Versicherungsschein auf 1.12.2016 bestätigt, Versicherungsbeitrag wurde pünktlich und in voller Höhe abgebucht und somit bezahlt, sodass voller Versicherungsschutz seit 1.12.2016 bestanden hat. Operation war am 1.12.2016. Die ERGO Direkt lehnt eine Beteiligung an den Kosten ab, da der Versicherungsschein per Post nach dem 1.12.2016 bei mir eingetroffen ist. Die Begründung ist für mich absolut unverständlich, auch wenn das laut telefonischer Nachfrage bei der ERGO irgendwo im Vertrag stehen soll. (Was passiert denn, wenn der Versicherungsschein per Post verloren geht - existiert dann einfach kein Schutz, obwohl die Beiträge bezahlt werden ?!) Positiv bei der ERGO sind die kurzen Vertragslaufzeiten und die Möglichkeit innerhalb von X Tagen vom Vertrag zurückzutreten, das ist für meinen Fall zumindest hilfreich gewesen, um nicht weiterhin ohne Gegenleistung Beiträge bezahlen zu müssen. Zudem war positiv, dass die ERGO Versicherung am Telefon sehr gut zu erreichen war. Dennoch zählt für mich bei einer Versicherung im Leistungsfall die unkomplizierte Übername der abgesicherten Kosten - aufgrund der Ablehnung der Kostenübernahme und der genannten Begründung durch die Versicherung ist der Versicherungsschutz für mich unbefriedigend. Meine Frau und ich wollten im Januar 2017 jeweils noch die Zahnzusatzversicherung abschließen, das mach wir jetzt selbstverständlich nicht mehr bei der ERGO Versicherung. Sehr Schade, wir hatten vor dem oben geschilderten Vorfall einen guten Eindruck von der Versicherung und empfanden die Zusatzversicherungen eigentlich als sinnvoll.
Versicherungsbeginn laut Versicherungsschein auf 1.12.2016 bestätigt, Versicherungsbeitrag wurde pünktlich und in voller Höhe abgebucht und somit bezahlt, sodass voller Versicherungsschutz seit 1.12.2016 bestanden hat. Operation war am 1.12.2016. Die ERGO Direkt lehnt eine Beteiligung an den Kosten ab, da der Versicherungsschein per Post nach dem 1.12.2016 bei mir eingetroffen ist. Die Begründung ist für mich absolut unverständlich, auch wenn das laut telefonischer Nachfrage bei der ERGO irgendwo im Vertrag stehen soll. (Was passiert denn, wenn der Versicherungsschein per Post verloren geht - existiert dann einfach kein Schutz, obwohl die Beiträge bezahlt werden ?!) Positiv bei der ERGO sind die kurzen Vertragslaufzeiten und die Möglichkeit innerhalb von X Tagen vom Vertrag zurückzutreten, das ist für meinen Fall zumindest hilfreich gewesen, um nicht weiterhin ohne Gegenleistung Beiträge bezahlen zu müssen. Zudem war positiv, dass die ERGO Versicherung am Telefon sehr gut zu erreichen war. Dennoch zählt für mich bei einer Versicherung im Leistungsfall die unkomplizierte Übername der abgesicherten Kosten - aufgrund der Ablehnung der Kostenübernahme und der genannten Begründung durch die Versicherung ist der Versicherungsschutz für mich unbefriedigend. Meine Frau und ich wollten im Januar 2017 jeweils noch die Zahnzusatzversicherung abschließen, das mach wir jetzt selbstverständlich nicht mehr bei der ERGO Versicherung. Sehr Schade, wir hatten vor dem oben geschilderten Vorfall einen guten Eindruck von der Versicherung und empfanden die Zusatzversicherungen eigentlich als sinnvoll.
Würde Bank weiterempfehlen
Nein