Sollte man bei einer solchen Begutachtungsaufforderung nicht vielleicht die zur Zeit gegebenen Umstände an die erste Stelle setzen ??? Man kann nichts bewerten, wenn es durch gesetzliche Auflagen nicht möglich ist überhaupt eine Behandlung solcher art durchführen zu können. Das sollte eigendlich den Leuten Ihrer Firma und Ihrem Auftraggeber bekannt sein, oder gelten die Einschränkungen bei Ihnen nicht ??
Mit freundlichen Grüßen, ***
Sollte man bei einer solchen Begutachtungsaufforderung nicht vielleicht die zur Zeit gegebenen Umstände an die erste Stelle setzen ??? Man kann nichts bewerten, wenn es durch gesetzliche Auflagen nicht möglich ist überhaupt eine Behandlung solcher art durchführen zu können. Das sollte eigendlich den Leuten Ihrer Firma und Ihrem Auftraggeber bekannt sein, oder gelten die Einschränkungen bei Ihnen nicht ??
Mit freundlichen Grüßen, ***