Wir sind zufrieden mit mit dem Ablauf der Auszahlungen.
Sehr lästig ist die halbjährliche Bestätigung durch den Arzt, der sich nur auf den Bescheid der gesetzlichen Pflegeversicherung verlassen muss, der auch Ihnen vorliegt.
Weder die ges. Pflegeversicherung noch die Beihilfe verlangen eine solche ärztliche Bestätigung alle 6 Monate.
Wir sind zufrieden mit mit dem Ablauf der Auszahlungen.
Sehr lästig ist die halbjährliche Bestätigung durch den Arzt, der sich nur auf den Bescheid der gesetzlichen Pflegeversicherung verlassen muss, der auch Ihnen vorliegt.
Weder die ges. Pflegeversicherung noch die Beihilfe verlangen eine solche ärztliche Bestätigung alle 6 Monate.