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Gesamtbewertung1.0
31.12.2020 | 21:55 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
!!! VORSICHT !!! Sollte Ihr Zahnarzt in einer Vorbesprechung die anstehende Behandlung schon einmal angesprochen haben wird das von der ERGO bereits als BEHANDLUNGSBEGINN gewertet - egal ob man dies bei seiner Basisversicherung eingereicht hatte oder nicht. Man darf auf keine Fall auf die Idee kommen, daß eine Behandlung erst beginnt wenn der Zahnarzt physisch tätig wird. Dies geht aus den vollmundigen Werbeversprechungen so NICHT hervor. In der Konsequenz wird eine Zahlung dann ABGELEHNT.
!!! VORSICHT !!! Sollte Ihr Zahnarzt in einer Vorbesprechung die anstehende Behandlung schon einmal angesprochen haben wird das von der ERGO bereits als BEHANDLUNGSBEGINN gewertet - egal ob man dies bei seiner Basisversicherung eingereicht hatte oder nicht. Man darf auf keine Fall auf die Idee kommen, daß eine Behandlung erst beginnt wenn der Zahnarzt physisch tätig wird. Dies geht aus den vollmundigen Werbeversprechungen so NICHT hervor. In der Konsequenz wird eine Zahlung dann ABGELEHNT.
Würde Bank weiterempfehlen
Nein