Die Abwicklung des Versicherungsfalles war wieder problemlos. Außer einer an den behandelnden
Zahnarzt gerichteten Rückfrage war die Kostenerstattung gemäß Vertrag schnell erledigt.
Die Abwicklung des Versicherungsfalles war wieder problemlos. Außer einer an den behandelnden
Zahnarzt gerichteten Rückfrage war die Kostenerstattung gemäß Vertrag schnell erledigt.