Bearbeitung der Vorgänge in der Regel schnell und unkompliziert, aber meist ohne eindeutiges Feedback über den Eingang der Unterlagen.
Bei außergewöhnlichen Behandlungsmaßnahmen wird erst nach Einspruch die Leistung bezahlt.
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Bei außergewöhnlichen Behandlungsmaßnahmen wird erst nach Einspruch die Leistung bezahlt.