Die eingereichten Zahnersatzkosten wurden mit der Begründung abgelehnt, dass immer nur die gleiche Höhe wie der Beitrag der gesetzlichen KV ausgezahlt wird. Die Versicherung habe ich aber gerade dafür abgeschlossen, wenn die gesetzliche KV nicht zahlt.
Meine Rückfrage, ob ich dies korrekt verstanden habe - die Begründung war mindestens missverständlich formuliert - blieb unbeantwortet.
Die eingereichten Zahnersatzkosten wurden mit der Begründung abgelehnt, dass immer nur die gleiche Höhe wie der Beitrag der gesetzlichen KV ausgezahlt wird. Die Versicherung habe ich aber gerade dafür abgeschlossen, wenn die gesetzliche KV nicht zahlt.
Meine Rückfrage, ob ich dies korrekt verstanden habe - die Begründung war mindestens missverständlich formuliert - blieb unbeantwortet.