Ich hatte eine Knirscherschiene eingereicht, für die die Kosten allerdings nicht erstattet werden, da laut Ablehnungsgrund ein Kieferorthopäde das Angebot erstellt hat. Hätte es ein Zahnarzt erstellt, wäre gezahlt wurden. Das kann ich beim besten Willen nicht verstehen. Dass wegen Kieferorthopäde nicht gezahlt wird, hätte man mir auch bei der telefonischen ERGO Beratung direkt sagen können. Nun bleibe ich auch noch auf den Extrakosten für die Angebotserstellung sitzen.
Ich hatte eine Knirscherschiene eingereicht, für die die Kosten allerdings nicht erstattet werden, da laut Ablehnungsgrund ein Kieferorthopäde das Angebot erstellt hat. Hätte es ein Zahnarzt erstellt, wäre gezahlt wurden. Das kann ich beim besten Willen nicht verstehen. Dass wegen Kieferorthopäde nicht gezahlt wird, hätte man mir auch bei der telefonischen ERGO Beratung direkt sagen können. Nun bleibe ich auch noch auf den Extrakosten für die Angebotserstellung sitzen.