Hatte eine Rechnung über etwa Euro ***,- zur Erstattung einer erbrachten Zahnarzt-Leistung eingereicht, wobei die Abrechnungsabteilung des Arztes die Leistung fälschlicherweise als "Wunsch" bezeichnete.
Ich meine, dass Sie wegen meiner max. Versicherung bei Ihnen bei der Richtigstellung hätte behilflich sein können. Inzwischen wurde der Fall intern geregelt.
Hatte eine Rechnung über etwa Euro ***,- zur Erstattung einer erbrachten Zahnarzt-Leistung eingereicht, wobei die Abrechnungsabteilung des Arztes die Leistung fälschlicherweise als "Wunsch" bezeichnete.
Ich meine, dass Sie wegen meiner max. Versicherung bei Ihnen bei der Richtigstellung hätte behilflich sein können. Inzwischen wurde der Fall intern geregelt.