Nach Erbringung der zahnärztlichen Leistung habe ich den Nachweis dafür bei Ihnen eingereicht und innerhalb kurzer Zeit wurden die mir zustehenden Kosten beglichen.
Nach Erbringung der zahnärztlichen Leistung habe ich den Nachweis dafür bei Ihnen eingereicht und innerhalb kurzer Zeit wurden die mir zustehenden Kosten beglichen.