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Gesamtbewertung1.0
09.05.2022 | 12:02 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Ich habe im September eine Zahzusatzversicherung abgeschlossen, weil ich eine teure Behandlung geplant hatte. Der Heil und Kostenplan war am 15.3.2021 erstellt worden. Als ich dieses Jahr im März die Behandlung machen ließ und die Rechnung anschließend einreichen, hieß es, da der Versicherungsbeginn erst 1.10.21 war und zu dem Zeitpunkt der Heil und Kostenplan bereits älter als 6 Monate war und dieser als Behandlungsbeginn gewertet wird, bekomme ich keine Erstattung.
Ich habe im September eine Zahzusatzversicherung abgeschlossen, weil ich eine teure Behandlung geplant hatte. Der Heil und Kostenplan war am 15.3.2021 erstellt worden. Als ich dieses Jahr im März die Behandlung machen ließ und die Rechnung anschließend einreichen, hieß es, da der Versicherungsbeginn erst 1.10.21 war und zu dem Zeitpunkt der Heil und Kostenplan bereits älter als 6 Monate war und dieser als Behandlungsbeginn gewertet wird, bekomme ich keine Erstattung.
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Nein