Nach Mitteilung des eingetretenen Pflegegrad durch die gesetzliche Pflegeversicherung, wurden umgehend die benötigten Formulare zugeschickt und nach Rücksendung dieser, das Pflegegeld überwiesen.
Nach Mitteilung des eingetretenen Pflegegrad durch die gesetzliche Pflegeversicherung, wurden umgehend die benötigten Formulare zugeschickt und nach Rücksendung dieser, das Pflegegeld überwiesen.