Der Nachweis der Auslandsreise nachdem die gesetzliche Kasse ihren Anteil schon anerkannt hatte ist sicher überflüssig und verlängert nur die Bearbeitungszeit.
Der Nachweis der Auslandsreise nachdem die gesetzliche Kasse ihren Anteil schon anerkannt hatte ist sicher überflüssig und verlängert nur die Bearbeitungszeit.