es ist nicht klar, bei welchen Sachverhalten keine Unterlagen geschickt werden müssen, bei welchen Sachverhalten E-Mailanhänge ausreichend sind bzw. E-Mailanhänge nicht ausreichen, sondern Papier geschickt werden muss, Letzteres ist insbesondere bei Umfangreichen Zahnarztrechnungen lästig, weil das viele Papier höheres Porto verlangt.
es ist nicht klar, bei welchen Sachverhalten keine Unterlagen geschickt werden müssen, bei welchen Sachverhalten E-Mailanhänge ausreichend sind bzw. E-Mailanhänge nicht ausreichen, sondern Papier geschickt werden muss, Letzteres ist insbesondere bei Umfangreichen Zahnarztrechnungen lästig, weil das viele Papier höheres Porto verlangt.