Die Erstattung der Kosten müsste wirklich 100 Prozent sein egal welche stundenabrechnung vorliegt. Für den billigen behandlungspreis findet man keinen mehr.
Die Erstattung der Kosten müsste wirklich 100 Prozent sein egal welche stundenabrechnung vorliegt. Für den billigen behandlungspreis findet man keinen mehr.