1. zum Leistungsanspruch bei Zahnbehandlungskosten:
bzgl. Telefonat vom 02.01.23 und email vom 03.01.23 an ERGO, zwar Empfangsbestätigung aber bisher keine Antwort zur Fragestellung und Leistunganspruch erhalten. Beim Telefonat anstatt kompetente Fragebeantwortung kam abschließend eine Werbung für ein weiteres Versicherungsangebot.
2. Die Leistungsregelung zu PZR-Kosten dagegen ohne Beanstandung
1. zum Leistungsanspruch bei Zahnbehandlungskosten:
bzgl. Telefonat vom 02.01.23 und email vom 03.01.23 an ERGO, zwar Empfangsbestätigung aber bisher keine Antwort zur Fragestellung und Leistunganspruch erhalten. Beim Telefonat anstatt kompetente Fragebeantwortung kam abschließend eine Werbung für ein weiteres Versicherungsangebot.
2. Die Leistungsregelung zu PZR-Kosten dagegen ohne Beanstandung