Ich hab weit vor einer Behandlung eine Versicherung beantragt. Warum auch immer trat der Versicherungsbeginn erst zum nächsten Monat ein. Der Zeitverzug ist nicht nachvollziehbar da dann die Leistung abgelehnt worden ist
Ich hab weit vor einer Behandlung eine Versicherung beantragt. Warum auch immer trat der Versicherungsbeginn erst zum nächsten Monat ein. Der Zeitverzug ist nicht nachvollziehbar da dann die Leistung abgelehnt worden ist