Ich habe Ihnen die Leistubgsabrechbung meiner vorversicherung zur Verfügung gestellt! Auch wenn diese in Französich war, kann man anhang der Zahlen sehen was schon geleistet wurde. zahlen sind nicht in französisch. Und ohne deutsche Leistubgsnachweis dann einen Fall abzulehnen ist echt schwach! Jede gesetzliche Versicherung kann man Abrechnung in jeder Sprache einreichen! Hier nicht! Echt schwach!!!
Ich habe Ihnen die Leistubgsabrechbung meiner vorversicherung zur Verfügung gestellt! Auch wenn diese in Französich war, kann man anhang der Zahlen sehen was schon geleistet wurde. zahlen sind nicht in französisch. Und ohne deutsche Leistubgsnachweis dann einen Fall abzulehnen ist echt schwach! Jede gesetzliche Versicherung kann man Abrechnung in jeder Sprache einreichen! Hier nicht! Echt schwach!!!