Es wird damit geworbe (TV Werbung) versicherungsschutz auch wenn die Behandlung schon begonnen.
Die Behandlung wurde von mein Zahnarzt Ende Februar nahegelegt, tartsächtliche Behandlungen zwischen Mai und August.
Versicherung die Beteiligung abgelehnt, da versicherungsschutz erst ab 01.05.23.
Die Werbung ist irreführend, nicht die Wahrheit entsprechend.... oder hab ich was falsch verstanden...?
Es wird damit geworbe (TV Werbung) versicherungsschutz auch wenn die Behandlung schon begonnen.
Die Behandlung wurde von mein Zahnarzt Ende Februar nahegelegt, tartsächtliche Behandlungen zwischen Mai und August.
Versicherung die Beteiligung abgelehnt, da versicherungsschutz erst ab 01.05.23.
Die Werbung ist irreführend, nicht die Wahrheit entsprechend.... oder hab ich was falsch verstanden...?