So ganz nachvollziehen konnte ich die Leistungsabrechnung hinsichtlich der Kürzung auf den 3,5-fachen Gebührensatz nicht. In der maßgeblichen Zahnarztrechnung tauchte nach meiner Ansicht kein höherer Gebührensatz auf.
So ganz nachvollziehen konnte ich die Leistungsabrechnung hinsichtlich der Kürzung auf den 3,5-fachen Gebührensatz nicht. In der maßgeblichen Zahnarztrechnung tauchte nach meiner Ansicht kein höherer Gebührensatz auf.