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Gesamtbewertung1.0
20.08.2024 | 09:08 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Zunächst einmal möchte ich an dieser Stelle erwähnen, dass ich auf den lestzen Antrag auf Kostenerstattung fast 6 Wochen habe warten müssen. Das bin ich eigentlich bei der ERGO so nicht gewöhnt. Aber noch frustrierender fand ich die komplette Verweigerung zur Beteiligung meiner Kostenrechnung. Die Begründung, dass einen Zahn zu entfernen, nicht mitversichert ist, das verstehe ich. Allerdings war mir nicht bekannt, daß Analog-Leistungen nicht übernommen werden, da ich bis heute nicht verstehe, was eine Analogleistung ist.Ich bin ja kein Fachmann. Da ich Kassenpatient bei der *** bin, hätte m.E. das Entfernen des Zahns die Krankenkasse leisten müssen und lediglich die Beteiligung der Kosten am Knochenaufbau( ebenfalls Teil der eingereichten Rechnung) anteilig von der ERGO erfolgen müssen. Ich bin schon viele Jahre bei der ERGO versichert und war es auch für die Todesfallabsicherung meines verstorbenen Mannes. Es hat immer bisher alles reibunglos funktioniert. Ich habe zum 1.08.2024 meine Zahnzusatzversicherungen angepasst. Zwischenzeitlich habe ich eine erneute Anfrage gestellt, ob die ERGO sich nicht wenigstens an den Kosten für den Knochenaufbau beteilgt, habe aber auch hier bis heute leider noch keine Antwort erhalten. Dort habe ich darum gebeten, diese Entscheidung nochnals zu überdenken. Ich stehe für Rückfragen gerne jederzeit zur Verfügung. mfG ***
Zunächst einmal möchte ich an dieser Stelle erwähnen, dass ich auf den lestzen Antrag auf Kostenerstattung fast 6 Wochen habe warten müssen. Das bin ich eigentlich bei der ERGO so nicht gewöhnt. Aber noch frustrierender fand ich die komplette Verweigerung zur Beteiligung meiner Kostenrechnung. Die Begründung, dass einen Zahn zu entfernen, nicht mitversichert ist, das verstehe ich. Allerdings war mir nicht bekannt, daß Analog-Leistungen nicht übernommen werden, da ich bis heute nicht verstehe, was eine Analogleistung ist.Ich bin ja kein Fachmann. Da ich Kassenpatient bei der *** bin, hätte m.E. das Entfernen des Zahns die Krankenkasse leisten müssen und lediglich die Beteiligung der Kosten am Knochenaufbau( ebenfalls Teil der eingereichten Rechnung) anteilig von der ERGO erfolgen müssen. Ich bin schon viele Jahre bei der ERGO versichert und war es auch für die Todesfallabsicherung meines verstorbenen Mannes. Es hat immer bisher alles reibunglos funktioniert. Ich habe zum 1.08.2024 meine Zahnzusatzversicherungen angepasst. Zwischenzeitlich habe ich eine erneute Anfrage gestellt, ob die ERGO sich nicht wenigstens an den Kosten für den Knochenaufbau beteilgt, habe aber auch hier bis heute leider noch keine Antwort erhalten. Dort habe ich darum gebeten, diese Entscheidung nochnals zu überdenken. Ich stehe für Rückfragen gerne jederzeit zur Verfügung. mfG ***
Würde Bank weiterempfehlen
Nein