die Bearbeitung des Antrages auf Kostenübernahme hat eindeutig zu lange gedauert. (4 1/2 Wochen). Um beurteilen zu können ob ein Leistungsanspruch besteht, dürfen meines erachtens nicht mehr als 2 Wochen vergehen.
die Bearbeitung des Antrages auf Kostenübernahme hat eindeutig zu lange gedauert. (4 1/2 Wochen). Um beurteilen zu können ob ein Leistungsanspruch besteht, dürfen meines erachtens nicht mehr als 2 Wochen vergehen.