Erstattung im Rahmen der Zahnzusatzversicherung erst nach Beschwerde bei der Hauptverwaltung in*** Telefonate bei Nachfragen wurden durch auflegen beendet. Bis heute keine Antwort auf die schriftliche Beschwerde.
Erstattung im Rahmen der Zahnzusatzversicherung erst nach Beschwerde bei der Hauptverwaltung in*** Telefonate bei Nachfragen wurden durch auflegen beendet. Bis heute keine Antwort auf die schriftliche Beschwerde.