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Gesamtbewertung4.0
18.02.2021 | 19:42 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Nach zurückliegender OP am Fuss, die absolut keinerlei Einfluss auf die Berufsunfähigkeit haben kann, ist es meiner Meinung nach nicht i.O. die BUZ Prozente mit *** anzurechnen.
Nach zurückliegender OP am Fuss, die absolut keinerlei Einfluss auf die Berufsunfähigkeit haben kann, ist es meiner Meinung nach nicht i.O. die BUZ Prozente mit *** anzurechnen.
Würde Bank weiterempfehlen
Ja