Der ausgewiesene Wiederbeschaffungswert wurde ohne Mehrwertsteuer berechnet. Der Restwert wurde mit Mehrwertsteuer davon abgezogen. Bei nichtgewerblichen Kunden völlig falsch. Nur durch nachhaken wird der Sache nachgegangen.
Der ausgewiesene Wiederbeschaffungswert wurde ohne Mehrwertsteuer berechnet. Der Restwert wurde mit Mehrwertsteuer davon abgezogen. Bei nichtgewerblichen Kunden völlig falsch. Nur durch nachhaken wird der Sache nachgegangen.