| 12.10.2015 | 09:40 Uhr VerifiziertAufgrund eines Wildschadens am 01.08.15 musste ich meine Teilkaskoversicherung in Anspruch nehmen (Erster Schaden in fast 14 Jahren Versicherungszugehörigkeit + einer notwendigen neuen Windschutzscheibe). Es wurde ein Gutachter beauftragt der sich das Kfz (erst) 18 Tage später anschaute. Am 11.09.15 habe ich dann abschließend zu dem Versicherungsschaden die Bestätigung der Schadensregulierung erhalten. Nun habe ich am 06.10.15 die Kündigung, ihrerseits, des bestehenden Versicherungvertrag erhalten. Aufgrund dieser Tatsache ist Ihnen sicher bewusst, dass ich alle weiteren bestehenden Versicherungen bei Ihnen zum schnellstmöglichen Termin, meinerseits, kündigen werde. MfG Aufgrund eines Wildschadens am 01.08.15 musste ich meine Teilkaskoversicherung in Anspruch nehmen (Erster Schaden in fast 14 Jahren Versicherungszugehörigkeit + einer notwendigen neuen Windschutzscheibe). Es wurde ein Gutachter beauftragt der sich das Kfz (erst) 18 Tage später anschaute. Am 11.09.15 habe ich dann abschließend zu dem Versicherungsschaden die Bestätigung der Schadensregulierung erhalten. Nun habe ich am 06.10.15 die Kündigung, ihrerseits, des bestehenden Versicherungvertrag erhalten. Aufgrund dieser Tatsache ist Ihnen sicher bewusst, dass ich alle weiteren bestehenden Versicherungen bei Ihnen zum schnellstmöglichen Termin, meinerseits, kündigen werde. MfG Würde Bank weiterempfehlen Nein |




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